Was ist
Hauswirtschaft?
- Reinigung der Wohnung.
- Wäschepflege.
- Erledigung von Einkäufen.
- Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten.
- Begleitung bei Spaziergängen.
Ausgezeichneter Service: 4,5 von 5 Sterne
Erfahren Sie mehr über unsere Hauswirtschaft
Im Haushalt fallen verschiedene Tätigkeiten zur Versorgung und Betreuung der Haushaltsmitglieder an, beispielsweise das Einkaufen, die Zubereitung von Speisen, die Reinigung der Räume, die Wäschepflege, die Betreuung von Kindern oder die Begleitung hilfsbedürftiger Haushaltsmitglieder.
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Jeder Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad hat zusätzlich zum regulären Pflegegeld Anspruch auf 125 Euro Entlastungsleistungen pro Monat. Dieser Betrag kann dafür vorgesehen, Dienstleistungen wie Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote zu finanzieren.
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Ab einem anerkannten Pflegegrad 2 unterstützt Sie die Pflegekasse, eine Haushaltshilfe zu finanzieren.
Zusätzlich können Sie ab einem Pflegegrad 1 gemäß § 45 SGB XI eine Betreuungsleistung in Höhe von 125 Euro pro Monat in Anspruch nehmen.